In der Entscheidung vom 7. 2. 2008, 9 ObA 104/07w, hatte sich der OGH das erste Mal mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit ein Arbeitgeber für nachteilige Auskünfte über einen früheren Arbeitnehmer haftet, wenn die Auskunft von einem seiner derzeitigen Arbeitnehmer erteilt wurde. In dieser Entscheidung werden zwar die Grundsätze für eine derartige Haftung skizziert, etliche Fragen bleiben jedoch offen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem betreffenden Erkenntnis und versucht dabei auch, Antworten für bislang ungeklärte Problemstellungen zu finden.