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Vertragsformblatt - Kriterium der "Vorformulierung"

Wirtschaftsrecht JudikaturSchuldrechtRdW 2008/538RdW 2008, 580 Heft 9 v. 17.9.2008

Erste Rsp zur Frage der "Vorformulierung" von Klauseln, die der Verwender "im Kopf gespeichert" hat

ABGB § 864a

Auch Klauseln, die der Verwender "im Kopf gespeichert" hat und erst bei Vertragsabschluss schriftlich fixiert, erfüllen das Kriterium der "Vorformulierung" nach der Definition eines Vertragsformblatts iSd § 864a ABGB. Es macht nämlich keinen Unterschied, ob ein Verwender eine Klausel, die Teil eines Vertragsformblatts ist, etwa EDV-mäßig speichert oder immer wieder bloß aus dem Gedächtnis reproduziert.

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