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Einzelunternehmen und Beteiligung an Mitunternehmerschaft: Identität des Steuerpflichtigen bei Liebhabereiprüfung

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2008/515RdW 2008, 547 Heft 8 v. 15.8.2008

Liebhaberei liegt bei verlustbringenden, aber an sich gewinnorientierten, Betätigungen nach § 1 Abs 3 der Liebhabereiverordnung bei einer wirtschaftlichen Einheit, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten steht, dann nicht vor, wenn diese Betätigung ua aus Gründen der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Nach Lehre11 Doralt/Renner, EStG8 § 2 Tz 491. und Verwaltungspraxis22Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung, Erlass des BMF vom 23. 12. 1997, Z 14 0661/6-IV/14/97, AÖF 1998/47, Punkte 18 und 19. muss es sich um wirtschaftliche Einheiten desselben Steuerpflichtigen handeln. Fraglich ist, was die erforderliche Identität des Steuerpflichtigen bedeutet.

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