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Begünstigte Behinderte - kein Übergang des Dienstverhältnisses beim Unternehmensverkauf im Konkurs

Arbeitsrecht JudikaturBetriebsübergangRdW 2008/428RdW 2008, 470 Heft 7 v. 15.7.2008

AVRAG § 3 Abs 2

Im Falle der Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs gehen die bestehende Arbeitsverhältnisse wegen der Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG nicht auf den Erwerber über, und zwar auch nicht die Dienstverhältnisse von begünstigten Behinderten iSd BEinstG. Eine Ausnahme besteht nur für die Arbeitsverhältnisse von Belegschaftsvertretern.

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