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Beurteilung der Werbung mit einer Spitzenstellung nach UWG-Novelle 2007

Wirtschaftsrecht JudikaturWettbewerbsrechtRdW 2008/420RdW 2008, 461 Heft 7 v. 15.7.2008

UWG § 1 Abs 1 Z 2 und Abs 4 Z 3, § 2

Zentralbegriff des geltenden Lauterkeitsrechts ist die unlautere Geschäftspraktik. Im verbraucherschützenden Bereich des Lauterkeitsrechts ist eine Geschäftspraktik unlauter,

wenn sie dem Gebot der beruflichen Sorgfaltspflichtwiderspricht (§ 1 Abs 1 Z 2 UWG idgF),

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