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Kein definitives Anbot zur Ausübung des Aufgriffsrechts

Wirtschaftsrecht JudikaturGesellschaftsrechtRdW 2008/416RdW 2008, 458 Heft 7 v. 15.7.2008

ABGB: §§ 914 f

GmbHG § 76

Nach Verhandlungen der Streitteile über den Verkauf der Gesellschaftsanteile der Bekl und nach einem Stillstand dieser Bemühungen übermittelte der Bekl-Vertreter mit Schreiben vom 14. 12. 2005 ein Gutachten über den Wert der Anteile der Bekl an den Vertreter der Erstkl; inhaltlich beschäftigte sich dieses Schreiben praktisch ausschließlich mit dem Wert der Anteile und der Finanzierbarkeit eines Abtretungspreises. Im Schreiben vom 25. 1. 2006 gab der Bekl-Vertreter dann zwar tatsächlich eine Verkaufsabsicht der Bekl bekannt und bezog sich auch auf das gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrecht. Andererseits wurde sinngemäß die Mitteilung gewünscht, ob die Kl "an dem Aufgriffsrecht überhaupt ein Interesse hat und wenn ja, ob auf Basis

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