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Vertrag zwischen Abschlussprüfer und geprüfter Gesellschaft - Schutzwirkungen auch für Großanleger

Wirtschaftsrecht JudikaturUnternehmensrechtRdW 2008/409RdW 2008, 453 Heft 7 v. 15.7.2008

UGB: §§ 274 f

Der Vertrag zwischen Abschlussprüfer und geprüfter Gesellschaft entwickelt Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Von diesen Schutzwirkungen werden sowohl geschädigte Klein- als auch Großanleger erfasst.

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