vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue EU/EWR-Anerkennungsverordnung

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/395RdW 2008, 438 Heft 7 v. 15.7.2008

Die VO regelt die Voraussetzungen, unter denen die Anerkennung von Befähigungsnachweisen, die von einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat ausgestellt worden sind, vom BMWA mit Bescheid auszusprechen ist. Dabei wird für die verschiedenen Gewerbe die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten bzw Ausbildungen festgelegt, die jeweils als ausreichender Nachweis der Befähigung anerkannt werden. BGBl II 2008/225.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!