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Ist das E-Mail doch eine Urkunde iS des GebG?1)1)  Um Diskussionsergebnisse ergänzter und um Fußnoten erweiterter Text eines Vortrags, den der Verfasser am 2. 4. 2008 im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung der TPA Horwath, WT- und StB- GmbH, in Wien gehalten hat.

SteuerrechtDr. Johannes Wolfgang SteinerRdW 2008/388RdW 2008, 434 Heft 6 v. 17.6.2008

Es spricht vieles dafür, dass die Meinung der Finanzverwaltung, es komme für eine gebührenpflichtige Urkunde nicht mehr auf das Vorliegen eines Ausdrucks auf Papier an, zutreffend ist.

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