Es spricht vieles dafür, dass die Meinung der Finanzverwaltung, es komme für eine gebührenpflichtige Urkunde nicht mehr auf das Vorliegen eines Ausdrucks auf Papier an, zutreffend ist.
Es spricht vieles dafür, dass die Meinung der Finanzverwaltung, es komme für eine gebührenpflichtige Urkunde nicht mehr auf das Vorliegen eines Ausdrucks auf Papier an, zutreffend ist.