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VwGH: Provisionen für erst künftig ausgeführte Verträge nicht rückstellbar

SteuerrechtRdW 2008/383RdW 2008, 419 Heft 6 v. 17.6.2008

Für die am Bilanzstichtag schuldrechtlich geschlossenen, aber noch nicht ausgeführten Lieferverträge dürfen Handelsvertreterprovisionen steuerlich nicht rückgestellt werden.

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