Für die am Bilanzstichtag schuldrechtlich geschlossenen, aber noch nicht ausgeführten Lieferverträge dürfen Handelsvertreterprovisionen steuerlich nicht rückgestellt werden.
Für die am Bilanzstichtag schuldrechtlich geschlossenen, aber noch nicht ausgeführten Lieferverträge dürfen Handelsvertreterprovisionen steuerlich nicht rückgestellt werden.