Erste Rsp zur Frage, ob die Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten per SMS der nach § 15 Abs 2 BAG gebotenen Schriftform genügt
BAG § 15 Abs 2
Die Auflösung eines Lehrverhältnisses mittels SMS entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot des § 15 Abs 2 BAG und ist daher unwirksam.