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Keine Auflösung des Lehrverhältnisses per SMS

Arbeitsrecht JudikaturBeendigung LehrverhältnisRdW 2008/373RdW 2008, 410 Heft 6 v. 17.6.2008

Erste Rsp zur Frage, ob die Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten per SMS der nach § 15 Abs 2 BAG gebotenen Schriftform genügt

BAG § 15 Abs 2

Die Auflösung eines Lehrverhältnisses mittels SMS entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot des § 15 Abs 2 BAG und ist daher unwirksam.

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