RL 1999/44/EG : Art 3
Art 3 RL 1999/44/EG steht einer nationalen Regelung entgegen, die dem Verkäufer nach Lieferung eines vertragswidrigen Verbrauchsgutes gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch zu verlangen.