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Redlichkeit beim Gebrauchtwagenankauf - Nachforschungspflichten des Autohändlers

Wirtschaftsrecht JudikaturSchuldrechtRdW 2008/344RdW 2008, 391 Heft 6 v. 17.6.2008

HGB § 366

ABGB § 1295 Abs 1

Ein Autohändler muss vor dem Ankauf eines Gebrauchtwagens Nachforschungen über die Eigentumsverhältnisse anstellen, wenn der Typenschein oder andere Umstände Zweifel am Eigentumsrecht des Verkäufers aufwerfen. Ein gutgläubiger Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten scheidet sonst mangels Redlichkeit aus.

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