Unterschiedliche Bewertung von Dienstwohnungen verfassungswidrig?
SachbezugsVO: § 2
Während für die Bewertung des Sachbezuges bei Dienstwohnungen, die zum Betriebsvermögen des Dienstgebers gehören, nach der SachbezugsVO Pauschalsätze vorgesehen sind (§ 2 Abs 1 SachbezugsVO), ist bei Dienstwohnungen, die vom Dienstgeber angemietet wurden, die um 25 % gekürzte tatsächliche Miete (inklusive Betriebskosten) den entsprechenden Pauschalsätzen gegenüberzustellen, wobei der höhere Wert den maßgeblichen Sachbezug bildet (§ 2 Abs 4 SachbezugsVO). Angesichts der anscheinend unrealistisch niedrigen Quadratmeterpreise in § 2 Abs 1 SachbezugsVO dürfte sich daraus eine erhebliche Benachteiligung jener Dienstnehmer ergeben, denen eine vom Dienstgeber angemietete Wohnung zur Verfügung gestellt wird; eine sachliche Rechtfertigung dafür kann der VfGH vorderhand nicht erkennen.