WTBG § 88 Abs 10
§ 88 Abs 10 WTBG erklärt nur einen generellen Haftungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig, nicht jedoch eine Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit.
OGH 28. 11. 2007, 9 Ob 65/07k
WTBG § 88 Abs 10
§ 88 Abs 10 WTBG erklärt nur einen generellen Haftungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig, nicht jedoch eine Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit.
OGH 28. 11. 2007, 9 Ob 65/07k