AHG § 1
ABGB §§ 273, 877, 1424
Die Vorschriften über die Bestellung und Überwachung des Sachwalters durch das Gericht sollen nur den Betroffenen schützen. Mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs kommen Amtshaftungsansprüche eines Dritten aufgrund der Bestellung einer ungeeigneten Person zum Sachwalter nicht in Betracht.