Die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf RL 1999/44/EG verpflichtete den österreichischen Gesetzgeber, das Gewährleistungsrecht zugunsten der Verbraucher der europäischen Rechtslage anzupassen. Gleichzeitig wurde mit dieser RL den Händlern explizit ein Regressanspruch gegenüber ihren Vorlieferanten eingeräumt. Die Umsetzung ins nationale Recht erfolgte durch das GewRÄG - und diese ist zulasten der Verbraucher gründlich missglückt.