Ausnahmen von der Wochenendruhe:
Über die Ausnahmen der ARG-VO hinaus dürfen AN im Zusammenhang mit der EURO 2008 während der Wochenend- und Feiertagsruhe mit folgenden Tätigkeiten beschäftigt werden: notwendige Bauarbeiten im öffentlichen Interesse, Bereitstellung und Zulieferung von Lebensmitteln zu den Veranstaltungsorten, Reinigung von Denkmälern in den Spielstädten, Nachfüllen von Bankomaten und Geldwechselautomaten in gewissen Bereichen der Spielstädte, Wäschereidienste für den Gesundheitsdienst. BGBl II 2008/133.
Über die Ausnahmen der ARG-VO hinaus dürfen AN im Zusammenhang mit der EURO 2008 während der Wochenend- und Feiertagsruhe mit folgenden Tätigkeiten beschäftigt werden: notwendige Bauarbeiten im öffentlichen Interesse, Bereitstellung und Zulieferung von Lebensmitteln zu den Veranstaltungsorten, Reinigung von Denkmälern in den Spielstädten, Nachfüllen von Bankomaten und Geldwechselautomaten in gewissen Bereichen der Spielstädte, Wäschereidienste für den Gesundheitsdienst. BGBl II 2008/133.