Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark ist veraltet und entspricht nicht mehr den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens; nach einer Gesamtrevision ist das neue DBA am 27. 3. 2008 in Kraft getreten (anwendbar ab 2009).
Mit dem Außerkrafttreten des alten DBA verliert auch die Vereinbarung über die Entlastung von den im Abzugsweg an der Quelle erhobenen Steuern von Dividenden und Zinsen (BGBl 1972/172) ihre Geltung. BGBl III 2008/41.