ABGB § 1152
AHR: §§ 9, 10, 13 Abs 1
Nach stRsp sind die Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR) ein kodifiziertes Sachverständigengutachten für die angemessene Honorierung anwaltlicher Leistungen.
ABGB § 1152
AHR: §§ 9, 10, 13 Abs 1
Nach stRsp sind die Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR) ein kodifiziertes Sachverständigengutachten für die angemessene Honorierung anwaltlicher Leistungen.