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Steuerbefreiung der Trinkgelder doch nicht verfassungswidrig

Steuerrecht JudikaturRdW 2008/694RdW 2008, 756 Heft 11 v. 17.11.2008

EStG § 3 Abs 1 Z 16a

Bei Arbeitnehmertrinkgeldern ist eine befriedigende, dem Gedanken der Lastengleichheit Rechnung tragende, realitätsgerechte Erfassung offenbar mit vertretbarem Aufwand nicht verwirklichbar. Somit liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, darauf mit der Normierung einer Steuerbefreiung zu reagieren. § 3 Abs 1 Z 16a EStG wird daher nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

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