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Haftung einer Bank für eine Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG; Scheineinlage

Wirtschaftsrecht JudikaturGesellschaftsrechtRdW 2008/665RdW 2008, 714 Heft 11 v. 17.11.2008

GmbHG § 10 Abs 3

Die Bank haftet für die Unrichtigkeit einer Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG (Bestätigung der Einzahlung der in bar zu leistenden Stammeinlagen) nur dann, wenn diese Bestätigung schon im Zeitpunkt ihrer Ausstellung bedenklich war.

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