Pflichtverletzungen von Alkoholikern können insb dann zur Entlassung führen, wenn sie wiederholt vorkommen. Beruhen sie auf Krankheit, lässt sich nur bei Angestellten eine Entlassung rechtfertigen. Die Alkoholkrankheit kann aber zur Dienstunfähigkeit führen und damit eine Entlassung ermöglichen. Im Einzelfall kann eine Alkoholsucht auch eine Behinderung sein. Eine Entlassung wegen der Behinderung ist dann ausgeschlossen, eine Kündigung ist aber unter gewissen Voraussetzungen möglich.