§ 38 UGB irritiert die Pächter. Sie sind der Ansicht, diese Gesetzesbestimmung passe weder auf die Übertragung eines Unternehmens auf einen Pächter noch auf die Rückgabe des Unternehmens an den Verpächter. Da die hM davon ausgeht, dass § 38 UGB auch Pachtverhältnisse betrifft, wird nach dem Gesetzgeber gerufen. Nicht zuletzt deshalb haben die Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen einen Initiativantrag auf Änderung des § 38 Abs 1 erster Satz UGB eingebracht. Der Antrag geht zu weit und bringt zu wenig. Er propagiert die Rückkehr zur überwundenen Rechtsscheintheorie und löst damit wieder all jene Kritik aus, deretwegen der Gesetzgeber die Rechtsscheintheorie aufgegeben hat. Außerdem hilft der Initiativantrag den Pächtern nur in geringem Maße. Ein Überdenken des Anliegens und des Lösungsvorschlags ist angebracht.