In ABl L 232 vom 4. 9. 2007 S 1 bzw S 7 wurden die Dienstanweisung für den Kanzler des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften bzw die Praktischen Anweisungen für die Parteien veröffentlicht. Beide Anweisungen sind mit 5. 9. 2007 in Kraft getreten.