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Grobe Fahrlässigkeit des Abschlussprüfers bei fehlender Einholung einer Saldenbestätigung

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2007/490RdW 2007, 471 Heft 8 v. 15.8.2007

HGB § 222 Abs 2, §§ 274, 275, 277

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