Welche mietrechtlichen Auswirkungen entfalten die „Klauselentscheidungen“ 7 Ob 78/06f und 1 Ob 241/06g ; können die Kosten des Neuausmalens einer Mieteinheit überhaupt noch auf den Mieter überwälzt werden? Die hierzu ergangenen, weit überzogenen medialen Reaktionen haben zur einer beträchtlichen Unsicherheit und Skepsis geführt. Bei gebotener differenzierter Beurteilung zeigen sich nennenswerte Folgen nur in Teilbereichen, übliche Ausmalvereinbarungen zulasten des Mieters sind unverändert zulässig und wirksam.