Überträgt der Gesellschafter seiner GmbH im Werkvertrag Aufgaben, für welche ihr das Personal- und Sachsubstrat fehlt, sind der GmbH keine Einkünfte zuzurechnen.
Überträgt der Gesellschafter seiner GmbH im Werkvertrag Aufgaben, für welche ihr das Personal- und Sachsubstrat fehlt, sind der GmbH keine Einkünfte zuzurechnen.