Mit 1. 7. 2007 ist im KV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung eine neue Referenzzulage für die Überlassung in die Metallindustrie wirksam geworden. Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, wie die Höhe dieser Referenzzulage zu berechnen ist und in welchem Verhältnis diese zum Abschnitt XII des AKÜ-KV steht.