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UN-Kaufrecht - keine Rügeobliegenheit bei dem Verkäufer bekannten Mängeln

JudikaturSchuldrechtRdW 2007/408RdW 2007, 406 Heft 7 v. 19.7.2007

UN-K: Art 40

Wenn der Verkäufer dem Käufer den Mangel nicht spätestens bei Übergabe der Ware offenbarte, obwohl er ihn kannte oder kennen musste, kann er sich gem Art 40 UN-K nicht auf die unterlassene Mängelrüge berufen. Eine spätere Mitteilung des Mangels löst keine Rügeobliegenheit des Käufers aus.

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