Mit dem nunmehr im BGBl veröffentlichten SRÄG 2007 kam es neben zahlreichen Änderungen im Pensionsrecht auch zu einer Neuregelung betreffend Au-pair-Kräfte, zu einer Neuordnung der Mitversicherung von mit dem Versicherten nicht verwandten und mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen, sowie - für den betrieblichen Bereich von großer Bedeutung - zu Änderungen bei der Anmeldung von Dienstnehmern zur Sozialversicherung. Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit muss die SV-Anmeldung ab 1. 1. 2008 bereits vor Arbeitsantritt erfolgen (siehe dazu bereits RdW 2007/289, 258). BGBl I 2007/31.