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Irreführende Werbung - „seit zwei Jahrzehnten bestehende ‚Kernkompetenz‘ im Forderungsmanagement“

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/394RdW 2007, 389 Heft 7 v. 19.7.2007

Eine GmbH, die mit einer seit zwei Jahrzehnten bestehenden „Kernkompetenz“ im Forderungsmanagement wirbt, obwohl sie erst im Jahr 2004 gegründet wurde und keine eigenen Dienstnehmer hat, verstößt auch dann gegen § 2 UWG (Irreführung), wenn sämtliche Leistungen von Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei erbracht werden - die der GmbH für ihre Tätigkeit Rechnung legt - und diese Mitarbeiter ebenso wie die beiden Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH (darunter der Inhaber der Anwaltskanzlei) über eine langjährige Erfahrung im Inkassowesen verfügen. OGH 20. 3. 2007, 4 Ob 35/07m.

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