Die Frage, ob ein Anrechnungsvortrag für ausländische Quellensteuern, die im Inland aufgrund von Verlusten nicht berücksichtigt werden können, ist nicht neu, jedoch bisher nicht abschließend geklärt. Der UFS und der VwGH lehnen dies ab, doch sprechen gegen diese Judikatur sowohl abkommensrechtliche wie auch gemeinschaftsrechtliche Überlegungen.