Die Lieferung von Luftfahrzeugen, die durch staatliche Einrichtungen verwendet werden, ist seit 1. 1. 2007 von der Umsatzsteuer befreit1). Betroffen von dieser Regelung ist vor allem der Ankauf der Eurofighter durch das österreichische Bundesheer. Diese Norm, zur Reduktion des Kaufpreises der Eurofighter wurde im Jahr 2003 beschlossen2), also zu einer Zeit, als dem Kauf der Eurofighter noch keine allzu große öffentliche Aufmerksamkeit zugekommen ist.