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Verpflichtung zur Bucheinsicht mittels Exekutionsführung durchsetzbar

WirtschaftsrechtJudikatur ExekutionsrechtRdW 2007/317RdW 2007, 290 Heft 5 v. 15.5.2007

EO §§ 35, 40, 54, 65, 354

GmbHG § 22 Abs 2, § 93 Abs 4

Die titelmäßige Verpflichtung zur Bucheinsicht ist mit Exekutionsführung gem § 354 EO exekutiv durchsetzbar. Der Betreibende muss im Exekutionsantrag nicht behaupten, dass ihm die Einsicht in die Unterlagen - auch unter Setzung einer Frist - nicht gewährt worden sei.

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