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Gerichtliche Hinterlegung durch den Treuhänder wegen eines Konflikts zwischen den Treugebern

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2007/298RdW 2007, 275 Heft 5 v. 15.5.2007

ABGB § 1425

Im Fall eines Konflikts zwischen den Treugebern (insb über die Erfüllung der Ausfolgungsbedingungen) und einer unklaren Sach- und Rechtslage kann der mehrseitige Treuhänder das Treugut nach stRsp gerichtlich hinterlegen. Auch einem rechtskundigen Treuhänder ist nicht zumutbar, strittige Tatumstände zu erheben.

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