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Neues DBA-Pakistan - BGBl

Info AktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2007/290RdW 2007, 258 Heft 5 v. 15.5.2007

Im BGBl wurde das neue Abkommen mit Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll veröffentlicht. Das Abkommen tritt mit 1. 6. 2007 in Kraft und ist ab 2008 anzuwenden. Das alte DBA-Pakistan vom 6. 7. 1970, BGBl 1971/297, verliert damit am 31. 12. 2007 seine Wirksamkeit. BGBl III 2007/49.

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