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Umsatzsteuer auf Jagdpacht gemeinschaftswidrig?!

SteuerrechtRA Mag. Ralph KilchesRdW 2007/276RdW 2007, 250 Heft 4 v. 15.4.2007

Auf Jagdpachtverträge wird 20 % Umsatzsteuer erhoben. Im Regelfall wird die Jagd als Liebhaberei betrachtet, sodass eine erhebliche Steuerbelastung verbleibt. Die Richtlinie 77/388/EWG steht dem jedoch entgegen.

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