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Keine Anrechnung einzelner Monate einer Schulausbildung als Ersatzzeiten

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - BeitragsrechtRdW 2007/262RdW 2007, 233 Heft 4 v. 17.4.2007

ASVG § 227 Abs 1 Z 1

Einzelne Monate einer Schulausbildung können nicht als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden; nur der Besuch eines vollen Schuljahres kann eine Ersatzzeit nach § 227 Abs 1 Z 1 ASVG begründen.

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