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Austausch von Fenstern - Instandsetzung oder Instandhaltung?

Judikatur SteuerrechtRdW 2007/207RdW 2007, 192 Heft 3 v. 15.3.2007

EStG § 28 Abs 2

Wurden im Jahr 1995 die Fassade renoviert und sämtliche straßenseitige Fenster erneuert, so erlaubt dies noch nicht den Schluss, dass der zwei Jahre später „kleinweise“ je nach Bedarf im Einzelfall erfolgte Austausch weiterer 18 reparaturbedürftiger (hofseitiger) Fenster Teil eines einheitlichen Sanierungskonzeptes war. Punktuelle Verbesserungen sind sofort abzugsfähige Instandhaltung.

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