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Bogengebühr nach § 6 GebG - irreführend formuliert

SteuerrechtRdW 2007/199RdW 2007, 188 Heft 3 v. 15.3.2007

Lesbare Steuergesetze

Generationen von Juristen verzweifeln an der Bogengebühr im GebG. Der Grund: Das Gesetz ist irreführend formuliert, § 6 GebG spricht zwar von den „einer festen Gebühr unterliegenden Schriften“, meint aber Schriften mit einer „vom ersten Bogen festen Gebühr“.

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