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Jahresabschluss: „Gerichtliche Pfändung“ von Unterlagen des Steuerberaters befreit nicht von Erfüllung der Offenlegungspflicht

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2007/161RdW 2007, 154 Heft 3 v. 15.3.2007

FBG § 24

HGB §§ 277 ff, 283

Die Auffassung des Rekursgerichts, die behauptete „gerichtliche Pfändung“ von Unterlagen des Steuerberaters reiche im Hinblick auf die Möglichkeit der Akteneinsicht und Anfertigung von Kopien nicht aus, die Unmöglichkeit der Erfüllung der Offenlegungspflicht darzutun, ist nicht zu beanstanden.

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