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Abfertigung bei Herabsetzung der Normalarbeitszeit zur Betreuung eines Kindes

ArbeitsrechtJudikatur EntgeltanspruchRdW 2007/110RdW 2007, 102 Heft 2 v. 15.2.2007

AVRAG § 14 Abs 2 Z 2 und Abs 4

AngG § 23

1. Die für AN günstigere Abfertigungsberechnung gem § 14 Abs 2 Z 2 iVm § 14 Abs 4 AVRAG bei Herabsetzung der Arbeitszeit wegen „nicht nur vorübergehenden Betreuungspflichten von nahen Angehörigen iSd § 16 Abs 1 letzter Satz UrlG“, ist nicht auf kranke oder überdurchschnittlich betreuungsbedürftige Kinder bzw auf „außergewöhnliche Lebenssachverhalte“ eingeschränkt. Auch die Betreuungspflicht für gesunde Kinder ist daher vom Anwendungsbereich des § 14 AVRAG erfasst.

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