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EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien - Rechtsanwaltsbezeichnungen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/74RdW 2007, 65 Heft 2 v. 15.2.2007

Anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur EU wurde in der Anlage zu § 1 des Bundesgesetzes über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich die rumänische bzw bulgarische Bezeichnung für Rechtsanwalt aufgenommen. BGBl II 2007/24.

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