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Rückzahlung von begünstigt versteuertem Arbeitslohn - kein rückwirkendes Ereignis?

SteuerrechtMag. Katja TrabeRdW 2007/56RdW 2007, 54 Heft 1 v. 19.1.2007

Nach einem Urteil des BFH stellt die Rückzahlung von Arbeitslohn auch dann kein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Zufluss begünstigt versteuert wurde.

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