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Entsendung von ZBR-Mitgliedern in den Generalrat der OeNB

ArbeitsrechtJudikatur BetriebsverfassungRdW 2007/42RdW 2007, 39 Heft 1 v. 19.1.2007

ArbVG § 113 Abs 4, § 132

1. Für die Entsendung der Belegschaftsvertreter in den Generalrat der OeNB ist der Zentralbetriebsrat (ZBR) zuständig, obwohl § 113 Abs 4 ArbVG die Entsendung von Belegschaftsvertretern in den Generalrat der OeNB nicht als Kompetenz des ZBR aufzählt; dies ist allerdings als planwidrige Lücke anzusehen.

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