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Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung - FBR-V

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/3RdW 2007, 1 Heft 1 v. 19.1.2007

Die Verordnung der BMJ über die Aufnahme von Urkunden in die Datenbank des Firmenbuchs zum Zweck der Abfrage (Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung - FBR-V) ist mit 1. 1. 2007 in Kraft getreten.

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