Die Regierungsvorlage des AbgSiG 2007 sieht in § 9 Abs 7 KStG eine umgründungsbedingte Nacherfassung vorgenommener Firmenwertabschreibungen vor. Die Neuregelung wird im Schrifttum bereits vor ihrem Inkrafttreten eifrig diskutiert und soll daher auch hier näher beleuchtet werden.