Der Käufer von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist bereits ab dem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer, ab dem er eine rechtlich geschützte Position erworben hat und Wertveränderungen wirtschaftlich ihn treffen.
Der Käufer von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist bereits ab dem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer, ab dem er eine rechtlich geschützte Position erworben hat und Wertveränderungen wirtschaftlich ihn treffen.