vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Genehmigung der bisherigen Prozessführung durch einen nach § 6a ZPO bestellten Sachwalter; Warnpflichtverletzung einer Inkassobank

WirtschaftsrechtJudikatur BankenrechtRdW 2007/751RdW 2007, 731 Heft 12 v. 18.12.2007

ABGB: § 154 Abs 3, § 282 Abs 1 idF vor BGBl I 2006/92, §§ 1295, 1299

ZPO § 6a

Die Genehmigung der bisherigen Prozessführung durch einen nach § 6a ZPO bestellten Sachwalter bedarf im Passivprozess des Pflegebefohlenen keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Das gilt auch dann, wenn sich die Genehmigung negativ auf dessen Erfolgsaussichten auswirkt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!